1.) Alle unsere Leistungen inklusive Hin- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Risiko zu
Lasten des Auftraggebers. Auftraggeber im Folgenden AG genannt, ist derjenige, wer die
Durchführung des Auftrags schriftlich oder mündlich initiiert hat
2.) Erfolgt die Abrechnung des Auftrages auf seinen Wunsch zu Lasten eines Drittenhaftet der
Auftraggeber dennoch neben dem Dritten in voller Höhe für den Rechnungsbetrag. Der
Auftragnehmer The Color Grading Company GmbH im Folgenden AN genannt, ist bei
Auftragserteilung explizit darauf hinzuweisen, dass die Beauftragung im Namen und auf
Rechnung eines Dritten erfolgt. Der Auftragnehmer hat keine Pflicht, die Vollmacht des
Auftragsüberbringers zu überprüfen.
3.) Wird vom AG keine Auftragsbestätigung verlangt, besteht für den AN keine Verpflichtung eine
Auftragsbestätigung auszustellen.
4.) Wird ein Auftrag ohne Ankündigung und ohne höhere Gewalt entzogen oder verschoben, so
trägt der AG alle seitens des AN bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens erbrachten Leistungen
inkl. bestellter Fremdleistungen sowie 50% der Gesamtkosten des Auftrages.
5.) Für Verzögerungen, die durch Verschulden des AN im Ablauf eines Bearbeitungs- oder
Produktionsschrittes entstehen, haftet der AN nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung
entstandenen Eigenleistung. Eine Haftung für Fremdleistungen sowie weiterer mittelbarer
Schäden sind nicht eingeschlossen.
6.) Ohne besondere Preisvereinbarungen gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des
AN als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
7.) Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, die nicht mit dem
AN-Equipment und/oder nicht mit den AN-Mitarbeitern durchführbar sind, so ist der AN
grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu
machen.
8.) Werden innerhalb der Aufträge auf AG-Wunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache
verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem AG. Der AN ist nicht
verpflichtet zu überprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche
Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der AG für alle daraus entstehenden Schäden.
Urheberrechte und GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
9.) Für Look-, Bild,- Ton- und Wortschöpfungen, die im Rahmen des Auftrages durch den AN erstellt
oder aus Archiven bereitgestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder
Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag
oder anderen Aufträgen des AG beim AN, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
10.) Der AN übernimmt nach der Auftragsabwicklung keine Haftung für zurückgebliebenes Bild- und
Tonmaterial sowie anderer digitaler Daten, für die kein Auftrag zur Aufbewahrung besteht.
11.) Es liegt am AG, die Unmissverständlichkeit eines Auftrages durch klare Kennzeichnung am zu
bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen und damit gegen
Verwechslung, Löschung, Überschreibung etc. zu schützen. Für Bearbeitungsschäden an
Fremdmaterial haftet der AG nur begrenzt bis zum Materialwert des Trägermaterials. Überlässt
der AG zur Bearbeitung, Lagerung etc. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und
Bildaufzeichnungen oder sonstiger digitaler Daten so liegt das Risiko und der Abschluss einer
Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von
Sicherheitskopien beim AG. Der AG kann eine kostenlose Qualitätsprüfung des vom AN
bearbeiteten Materials vor Auslieferung vornehmen. Beanstandungen, die sich nach Lieferung
auf fremden Geräten ergeben, werden nur anerkannt, wenn dem AN grobe Fehler gegenüber
den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
12.) Vermittelnde Tätigkeiten, z.B. Kurierdienste, Postdienste etc., erfolgen, wenn sie nicht
ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen
und auf Rechnung des AG, auch wenn hierauf von Seiten des AN nicht ausdrücklich hingewiesen
wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der AN keinerlei Haftung und Gewähr.
13.) Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung unwirksam, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
14.)Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.